Schadensersatz in Höhe der doppelten Lizenzgebühr
Fotos die im Web ohne Einwilligung des Urhebers eingestellt werden, können Firmen teuer zu stehen kommen. Wird dabei zusätzlich noch der Name des Fotografen unter den Tisch fallen gelassen verdoppelt sich der zu zahlende Schadensersatz. Dies entschied das Landgericht München in einem aktuellen Urteil.
Ein EDV-Unternehmen wurde zur Zahlung von insgesamt 10.460 Euro für sechs kopierte Bilder verurteilt. Auslöser des Verfahrens war der Homepage-Relaunch des Unternehmens durch eine externe Designerin. Diese hatte bei dem Relaunch sechs Bilder der bekannten Bildagentur Getty Images verwendet, ohne dafür die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt bekommen zu haben. Das Münchner Gericht gab keine Gnade und ließ die festgesetzte Höhe des Schaden zahlen.
Dem Einwand des Homepage-Betreibers, dass nicht er, sondern die Designerin die Bilder integriert hatte, schenkte das Gericht keine Beachtung. Wer nach einem Relaunch die dabei verwendeten Fotos ohne Prüfung bestehender Rechte nutze, handle fahrlässig und habe dafür geradezustehen.
Quellenangabe: heise Verlag
Schlagworte: Bilder, Fotos, Gericht, Lizenzgebühr, Nutzungsrechte, Prüfung, Schadenersatz, Urheber

Xing
YouTube
Twitter
Picasa Web Album