Verbot von Computersicherheitswerkzeugen
Der Bundestag hat am 25.05.2007 das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.
Durch die ausgesprochen weite Fassung des Gesetzes wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von präventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern geprüft werden kann, in Deutschland strafbar. Diese Werkzeuge sind jedoch essentiell, um die Sicherheit von Computersystemen zu gewährleisten. Das allgemeine Verbot dieser Software ist etwa so hilfreich wie die Herstellung und den Verkauf von Hämmern zu verbieten, weil damit manchmal auch Sachbeschädigungen durchgeführt werden.
Quellenangabe:
gefunden beim Caos Computer Club (CCC)
Links zum Thema:
Artikel beim Caos Computer Club über den Verbot von Sicherheitswerkzeugen

Xing
YouTube
Twitter
Picasa Web Album